Steuerfreigrenzen bei Entschädigungen an ehrenamtliche Mandatsträger.
Gemeindetag Baden-Württemberg
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
2019
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Gemeindetag Baden-Württemberg
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Stuttgart
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: Kws 700 ZB 6762
item.page.type
item.page.type-orlis
Authors
Abstract
Die den ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Vertretungen gewährten Entschädigungen unterliegen grundsätzlich als Einnahmen aus "sonstiger selbständiger Arbeit" im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) der Einkommensteuer. Dies gilt insbesondere für Entschädigungen, die für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden. Es erfolgt kein Lohnsteuerabzug durch die Gemeinde (zu Ausnahmen siehe die Abschnitte "Ehrenamtlicher Bürgermeister-Stellvertreter", "Ortschaftsräte, Ortsvorsteher bei Einführung der Ortschaftsverfassung"). Die Zahlungsempfänger sind selbst erklärungspflichtig.
Description
Keywords
item.page.journal
Die Gemeinde : BWGZ ; Zeitschrift für die Städte und Gemeinden, Stadträte, Gemeinderäte und Ortschaftsräte
item.page.issue
Nr. 11/12
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 460-466