Kabelfernsehen und Wohnungswirtschaft. Die Probleme werden sichtbar.

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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

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Abstract

Um die Verkabelung in der Bundesrepublik möglichst störungsfrei durchführen zu können, änderte die Bundespost ohne Anhörung der betroffenen Wirtschaft, die Fernmeldeordnung. So kann auch der heute noch freiwillige Anschluss an Breitbandstromnetze zur Zwangsregelung abgeändert werden. Betroffene können dann Wohnhäuser mit Gemeinschaftsantennenanlagen sein, deren Genehmigung befristet ist. Die Gemeinnützige und Freie Wohnungswirtschaft hat ihre Bedenken beim Bundespostministerium angemeldet und auf die Nutzungsmöglichkeiten der in Gemeinschaftsantennenanlagen verlegten Koaxialkalbel hingewiesen. hg

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Versorgungstechnik, Kommunikationstechnik, Kabelverlegung, Wohnung, Wohnungswirtschaft, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Antennenanlage, Messanlage, Haustechnik, Koaxialkabel, Kabelfernsehen

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 36(1983)Nr.9, S.444-446, Abb.

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Versorgungstechnik, Kommunikationstechnik, Kabelverlegung, Wohnung, Wohnungswirtschaft, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Antennenanlage, Messanlage, Haustechnik, Koaxialkabel, Kabelfernsehen

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