Kabelfernsehen und Wohnungswirtschaft. Die Probleme werden sichtbar.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Um die Verkabelung in der Bundesrepublik möglichst störungsfrei durchführen zu können, änderte die Bundespost ohne Anhörung der betroffenen Wirtschaft, die Fernmeldeordnung. So kann auch der heute noch freiwillige Anschluss an Breitbandstromnetze zur Zwangsregelung abgeändert werden. Betroffene können dann Wohnhäuser mit Gemeinschaftsantennenanlagen sein, deren Genehmigung befristet ist. Die Gemeinnützige und Freie Wohnungswirtschaft hat ihre Bedenken beim Bundespostministerium angemeldet und auf die Nutzungsmöglichkeiten der in Gemeinschaftsantennenanlagen verlegten Koaxialkalbel hingewiesen. hg
Description
Keywords
Versorgungstechnik, Kommunikationstechnik, Kabelverlegung, Wohnung, Wohnungswirtschaft, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Antennenanlage, Messanlage, Haustechnik, Koaxialkabel, Kabelfernsehen
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 36(1983)Nr.9, S.444-446, Abb.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Versorgungstechnik, Kommunikationstechnik, Kabelverlegung, Wohnung, Wohnungswirtschaft, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Antennenanlage, Messanlage, Haustechnik, Koaxialkabel, Kabelfernsehen