Verfahrensrechtliche Regelungen der Vierten Novelle zur Bayerischen Bauordnung.

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IRB: Z 877

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Im vergangenen Jahrzehnt sind neue zu beachtende Aspekte in das Baugenehmigungsverfahren eingeführt worden. Das Verfahren wurde dadurch komplizierter. In der 4. Novelle der Bayerischen Bauordnung wurde nach Wegen gesucht, das Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen. Es werden die wichtigsten Vorschriften mit verfahrensrechtlichem Bezug dargelegt. Sie betreffen u.a. die genehmigungsfreien Tatbestände, den eingeschränkten Prüfungsumfang der Bauaufsichtsbehörde sowie Erleichterungen beim Baugenehmigungsverfahren. Neu eingeführt wurde ein beschleunigtes Baugenemigungsverfahren, dessen wesentlichste Kennzeichen die beschränkte Prüfung des Bauantrages und die Verpflichtung zur Erledigung des Bauantrages innerhalb einer bestimmten Frist sind. hb

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Recht, Landesbauordnung, Bauordnungsrecht, Bauordnung, Baugenehmigungsverfahren, Beschleunigung, Vereinfachung, Verfahrensvorschrift, Novellierung

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 72(1982)Nr.7, S.314-316

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Recht, Landesbauordnung, Bauordnungsrecht, Bauordnung, Baugenehmigungsverfahren, Beschleunigung, Vereinfachung, Verfahrensvorschrift, Novellierung

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