Die verschiedenen Wege zur Ausschaltung von Splitterparteien im freien Teil Deutschlands
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SEBI: 76/2978
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Zusammenfassung
Die Bedeutung der Parteien im Staat und insbesondere der Einfluß von Splitterparteien hängt weitgehend vom Wahlrecht ab. Die Existenz von Splitterparteien ist eine Folge des allgemeinen und gleichen Wahlrechts und der Verhältniswahl. Die Studie setzt sich zunächst mit dem Wahlrecht der Weimarer Republik und der gegenwärtigen Wahlrechtsentwicklung im Bund und in den Ländern auseinander und untersucht die verschiedenen Möglichkeiten einer Ausschaltung von Splitterparteien auf ihre Zweckmäßigkeit und Vereinbarkeit mit geltendem Verfassungsrecht. Sie behandelt unter diesem Aspekt Sperrklauseln, absolute und relative Mehrheitswahl, Verhältniswahl und verschiedene Mischsysteme. Bevorzugt wird das System der Wahl in Dreierwahlkreisen vor dem Verhältnis- bzw. Mehrheitswahlsystem, weil hierdurch klare Mehrheiten geschaffen werden, die nicht auf Koalitionsbildung angewiesen sind.
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Wahlrecht, Wahlsystem, Splitterpartei, Verfassungsrecht, Partei, Kommunale Vertretungskörperschaft, Politik, Recht, Soziologie
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Würzburg: E.Schmitt u.M.Meyer (1969), XVII, 164 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1970)
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Wahlrecht, Wahlsystem, Splitterpartei, Verfassungsrecht, Partei, Kommunale Vertretungskörperschaft, Politik, Recht, Soziologie