Bauliche Veränderung und Modernisierung im Wohnungseigentum.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 877
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Zu baulichen Veränderungen kann es bereits in der Gründungsphase kommen, weil das Gebäude vom Aufteilungsplan abweicht, aber auch in der Zeit danach, weil das geschaffene Gemeinschafts- oder Sondereigentum verändert wird. Behandelt werden Abweichungen zwischen Aufteilungsplan und Realität bei Begründung des Wohnungseigentums, wenn Teile des Sondereigentums nicht bestehen, oder wenn diese zwar bestehen, aber nicht in der im Aufteilungsplan und in der Teilungserklärung bzw. dem Begründungsvertrag beschriebenen Weise, oder wenn das Sondereigentum zweier Wohnungen, anders als aus dem Aufteilungsplan ersichtlich, abgeteilt wird. Abweichungen innerhalb der Grenzen eines Wohneigentums oder Sondereigentums sind unbeachtlich. Bauliche Änderung nach wirksamer Begründung des Wohnungseigentums können gemeinschaftliches Eigentum, aber auch Sondereigentum zum Gegenstand haben. Mögliche Problemfälle werden vor ihrem rechtlichen Hintergrund beleuchtet. (hg)
Description
Keywords
Gebäude, Eigentumswohnung, Wohnungseigentum, Veränderung, Modernisierung, Aufteilungsplan, Abweichung, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Rechtsprechungsübersicht, Recht, Eigentum
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 80(1990), Nr.9, S.454-460, Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Gebäude, Eigentumswohnung, Wohnungseigentum, Veränderung, Modernisierung, Aufteilungsplan, Abweichung, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Rechtsprechungsübersicht, Recht, Eigentum