Bauliche Veränderung und Modernisierung im Wohnungseigentum.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 877

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Zu baulichen Veränderungen kann es bereits in der Gründungsphase kommen, weil das Gebäude vom Aufteilungsplan abweicht, aber auch in der Zeit danach, weil das geschaffene Gemeinschafts- oder Sondereigentum verändert wird. Behandelt werden Abweichungen zwischen Aufteilungsplan und Realität bei Begründung des Wohnungseigentums, wenn Teile des Sondereigentums nicht bestehen, oder wenn diese zwar bestehen, aber nicht in der im Aufteilungsplan und in der Teilungserklärung bzw. dem Begründungsvertrag beschriebenen Weise, oder wenn das Sondereigentum zweier Wohnungen, anders als aus dem Aufteilungsplan ersichtlich, abgeteilt wird. Abweichungen innerhalb der Grenzen eines Wohneigentums oder Sondereigentums sind unbeachtlich. Bauliche Änderung nach wirksamer Begründung des Wohnungseigentums können gemeinschaftliches Eigentum, aber auch Sondereigentum zum Gegenstand haben. Mögliche Problemfälle werden vor ihrem rechtlichen Hintergrund beleuchtet. (hg)

Description

Keywords

Gebäude, Eigentumswohnung, Wohnungseigentum, Veränderung, Modernisierung, Aufteilungsplan, Abweichung, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Rechtsprechungsübersicht, Recht, Eigentum

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 80(1990), Nr.9, S.454-460, Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Gebäude, Eigentumswohnung, Wohnungseigentum, Veränderung, Modernisierung, Aufteilungsplan, Abweichung, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Rechtsprechungsübersicht, Recht, Eigentum

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries