Raumordnung in der Schweiz.

Lendi, Martin
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1980

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SEBI: 81/3971-4

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Zusammenfassung

Über die politischen Grundlagen der Schweiz und ihrer Rechtsordnung hinaus werden das nominale und funktionale Raumordnungsrecht als Rechtsgrundlagen der Raumordnung beschrieben. Dabei gehen konkrete Maßnahmen im Wesentlichen aus dem funktionalen Raumordnungsrecht des Bundes und der Kantone hervor, während das nominale Recht sich schwerpunktmäßig auf die Einführung der erforderlichen Instrumente, wie Richtlinien und Nutzungspläne konzentriert. Grundlage ist ein Bundesgesetz vom 1. 1. 1980, das den Kantonen einen breiten Spielraum läßt. Als Engpaß der schweizerischen Raumordnung werden Probleme der Raumordnungspolitik, wie die vorbereitende Koordination und die langfristige Steuerung von Entwicklungsproblemen hervorgehoben. lt/difu

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In: Werner, Frank u. a.: Raumordnung und Regionalplanung in europäischen Ländern.Hrsg.: Akademie für Raumforschung und Landesplanung., Hannover: (1980), S. 16-28, Kt.; Tab.; Lit.

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