Die Verpflichtungen der Staaten aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
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DE
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Berlin
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ZLB: 94/203
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Zusammenfassung
Die Urteile des 1950 errichteten Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg gewinnen aufgrund des Europäischen Binnenmarkts immer mehr an Bedeutung. Der Autor untersucht in der ausführlichen Studie die Bindungswirkungen der Urteile und die sich daraus ergebenden verschiedenen Verpflichtungen für die Unterzeichnerstaaten der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (so zur Beendigung der Verletzung, zur Wiedergutmachung, für die Zukunft) und deren Bestimmung nach dem allgemeinen Völkerrecht. Die Einwirkungen der Urteile auf die nationalen Rechtsordnungen erfahren in einem gesonderten Teil ihre Beachtung, wobei der Autor vom rein völkerrechtlichen Charakter der Urteile ausgeht. rebo/difu
Beschreibung
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XXI, 392 S.
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Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht; 112