Der Verzicht Privater im Verwaltungsrecht.
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1993
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DE
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Bonn
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ZLB: 94/1595
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DI
Authors
Abstract
Die Möglichkeit des Verzichts auf Rechtspositionen des Verwaltungsrechts (Grundstücksverzichte werden hier nicht behandelt) ist nicht unproblematisch. Denn indem beispielsweise der Betreiber einer Anlage auf die Genehmigung zu deren Betrieb verzichtet, verzichtet er nicht nur auf Rechte, sondern vermeidet eventuell auch Pflichten, die ihn aus der Genehmigung treffen. Weiterhin ist fraglich, ob der Verzicht endgültige Wirkung hat (so der Autor) oder ob es einen Widerruf des Verzichts gibt. Die Arbeit prüft zunächst die generelle Zulässigkeit des Verzichts, die nur dann besteht, wenn die Berechtigung überwiegend dem individuellen und nicht dem öffentlichen Interesse zu dienen bestimmt ist. Einen breiten Raum nimmt die Prüfung der Möglichkeit zum Verzicht auf einzelne Rechte (z.B. Fahrerlaubnis, Baugenehmigung, Doktorgrad) ein, da die Zulässigkeit des Verzichts nur einzelfallbezogen festgestellt werden kann. lil/difu
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XXVIII, 239 S.