Genehmigung und Planfeststellung für Verkehrsflughäfen und Rechtsschutz Dritter.
Duncker & Humblot
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Date
1994
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Duncker & Humblot
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DE
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Berlin
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ZLB: 94/1550
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DI
S
S
Authors
Abstract
Vor allem im Großraum Berlin, aber auch in Nürnberg und München gibt es Überlegungen, Flughäfen anzulegen bzw. auszubauen. Voraussetzung sind die Genehmigung und die Planfeststellung nach den §§ 6 und 8 des Luftverkehrsgesetzes. Eine Klärung der Frage, welchen Sach- und Rechtsgehalt die beiden Rechtsinstitute im einzelnen aufweisen und in welchem rechtsdogmatischen Verhältnis sie zueinander stehen, wurde bisher noch nicht vorgenommen. Insbesondere ist fraglich, welche Bedeutung der Planfeststellung im Zulassungsverfahren bleibt, wenn die vorgeschaltete Genehmigung endgültigen Charakter hat. Diese Frage bildet den Schwerpunkt der Arbeit. Ihre Beantwortung hat in der Praxis vor allem Auswirkungen darauf, ob den Flughafennachbarn Rechtsschutz bereits gegen die luftverkehrsrechtliche Genehmigung (so der Autor) oder aber erst gegen die das Zulassungsverfahren abschließende Planfeststellung zu gewähren ist. lil/difu
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255 S.
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Schriften zum Öffentlichen Recht; 654