Der Rechtsbegriff "Stand der Wissenschaft" aus erkenntnistheoretischer Sicht am Beispiel der Gefahrenabwehr im Immissionsschutz- und Atomrecht.
Duncker & Humblot
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Date
1994
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Duncker & Humblot
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DE
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Berlin
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ZLB: 94/282
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DI
S
S
Authors
Abstract
Die Formel "Stand der Wissenschaft" ist sowohl für die atomrecht- liche als auch die immissionsschutzrechtliche Gefahrenabwehr ein wesentliches Tatbestandsmerkmal. Obwohl dieses Merkmal im Bundesimmissionsschutzgesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird, findet es wegen des "staatlichen Sachlichkeitsprinzips" (d.h. die sachliche und wissenschaftliche Beurteilung von Sachverhalten durch den Staat) auch dort Anwendung. Was allerdings genau unter dem "Stand der Wissenschaft" zu verstehen ist, ist ebenso umstritten wie die Abgrenzung zum "Stand der Technik" und die Funktion im Rahmen der Gefahrenabwehr. Der Autor verwendet drei Erkenntnistheorien, um Erkenntnisse als zur Wissenschaft gehörig zu qualifizieren: Den Induktivismus, den Falsifikationismus von Popper und das Paradigma-Modell von Thomas S. Kuhn. Der Autor übt vor allem Kritik am Kalkar-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, das seiner Meinung nach sowohl die Abgrenzung zum "Stand der Technik" als auch die Funktion der Formel in der Gefahrenabwehr falsch eingeschätzt hat. lil/difu
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143 S.
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Schriften zum Umweltrecht; 36