Wasserrechtliches Minimierungsgebot und Gewässerstrafrecht.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 93/5617

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DI
S

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Abstract

Die Studie erläutert zunächst Inhalt und Anwendungsbereich des Minimierungsgebots im Wasserrecht, welches nach § 1a Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz jedermann zu einer so gering wie möglich zu haltenden Verunreinigung des Wassers durch gewässerberührende Maßnahmen verpflichtet. Nach § 324 StGB ist die Gewässerverunreinigung mit Strafe bedroht, die jedoch durch eine behördliche Einleitungserlaubnis gerechtfertigt wird. Der Frage, ob ein Verstoß gegen das Minimierungsgebot Einfluß auf die Rechtfertigung einer durch Einleitungserlaubnis genehmigten Gewässerverunreinigung haben kann, geht der Autor im weiteren nach, wobei er zu dem Schluß kommt, daß durch das Minimierungsgebot keine Einschränkung der Rechtfertigung durch Erlaubnis erfolgt. Somit bleiben Verstöße gegen das Minimierungsgebot ohne Einfluß auf die Strafbarkeit. rebo/difu

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IV, 106 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1371