Demokratieprinzip und Kondominialverwaltung. Entscheidungsteilhabe Privater an der öffentlichen Verwaltung auf dem Prüfstand des Verfassungsprinzips Demokratie.
Duncker & Humblot
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
1993
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Duncker & Humblot
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Berlin
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 93/2552
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
S
S
Authors
Abstract
Kondominialverwaltung ist die Verwaltung durch weisungsunabhängige administrative Entscheidungskollegien, die sich sowohl aus staatlichen Amtswaltern als auch aus privaten, in der Regel gruppenpluralistisch rekrutierten Funktionsträgern zusammensetzen. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob diese Form der Verwaltung mit dem demokratischen Prinzip des Grundgesetzes vereinbar ist. Dieses Thema erfordert eine intensive Beschäftigung mit der Demokratie als Verfassungsrechtssatz und dem erforderlichen Maß und der Art der demokratischen Legitimation. Gemessen am administrativen Legitimationsstandard, wie ihn die Ministerialverwaltung vorgibt, erweist sich die Kondominialverwaltung als demokratisch defizitäre Staatsverwaltung. Sie ist daher, mit Ausnahme der Leitungsgremien von Bundesbahn und -post, mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes unvereinbar. lil/difu
Description
Keywords
item.page.journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
661 S.
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Schriften zum Öffentlichen Recht; 635