Demokratieprinzip und Kondominialverwaltung. Entscheidungsteilhabe Privater an der öffentlichen Verwaltung auf dem Prüfstand des Verfassungsprinzips Demokratie.

Jestaedt, Matthias
Duncker & Humblot
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1993

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Duncker & Humblot

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DE

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Berlin

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ZLB: 93/2552

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DI
S

Abstract

Kondominialverwaltung ist die Verwaltung durch weisungsunabhängige administrative Entscheidungskollegien, die sich sowohl aus staatlichen Amtswaltern als auch aus privaten, in der Regel gruppenpluralistisch rekrutierten Funktionsträgern zusammensetzen. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob diese Form der Verwaltung mit dem demokratischen Prinzip des Grundgesetzes vereinbar ist. Dieses Thema erfordert eine intensive Beschäftigung mit der Demokratie als Verfassungsrechtssatz und dem erforderlichen Maß und der Art der demokratischen Legitimation. Gemessen am administrativen Legitimationsstandard, wie ihn die Ministerialverwaltung vorgibt, erweist sich die Kondominialverwaltung als demokratisch defizitäre Staatsverwaltung. Sie ist daher, mit Ausnahme der Leitungsgremien von Bundesbahn und -post, mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes unvereinbar. lil/difu

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661 S.

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Schriften zum Öffentlichen Recht; 635

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