Zur Zulässigkeit eines Direktzugriffs der Parlamente auf Datenbanken und Informationssysteme der Regierungen und der nachgeordneten Bürokratie.

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Köln

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ZLB: 93/2372

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DI

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Abstract

Das seit langem schon beklagte Informationsdefizit der Parlamente gegenüber der Exekutive ist, trotz entgegenstehender Bemühungen, immer größer geworden. Ein Ausweg aus dieser Situation ist die Möglichkeit des Zugriffs der Parlamente auf die Datenbanken der Exekutive. Die Regierungen haben den Parlamenten gegenüber eine grundsätzliche Informationspflicht, aus der sich das Recht der Parlamente (und der einzelnen Parlamentarier) herleitet, direkten Zugriff auf bestimmte Datenbanken und Informationssysteme der Exekutive zu nehmen. Das Zugriffsrecht ist allerdings beschränkt auf Basis-, Fach-, Struktur- und Planungsinformationen; personenbezogene sowie geheimhaltungsbedürftige Daten sind ausgenommen. Angesichts der unterschiedlichen Interessenlage von Regierung und Parlament sowie im Hinblick auf mögliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung des parlamentarischen Zugangsrechts ist eine gesetzliche Regelung über Art und Umfang des Datenzugriffs zumindest politisch erforderlich. lil/difu

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XV, 140 S.

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