Die Rundfunkunternehmerfreiheit und ihre Auswirkungen auf das Bayerische Medienerprobungs- und -entwicklungsgesetz.

Florentz
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München

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ZLB: 93/1369

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DI
S

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Abstract

Die duale Rundfunkordnung (Privatrundfunk neben öffentlich- rechtlichen Anstalten) findet in Bayern die Besonderheit, daß nach der Bayerischen Verfassung der Rundfunk nur in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft und Verantwortungzulässig ist. Das Bayerische Medienerprobungs- und - entwicklungsgesetz (MEG) ermöglicht hingegen privaten Rechtsträgern die Beteiligung am Rundfunk. Der erste Teil erläutert die verfassungsrechtlichen Grundlagen nach Art. 5 GG (Meinungs- und Pressefreiheit). Weiterhin prüft die Untersuchung die Verfassungsmäßigkeit des MEG und kommt zu dem Ergebnis, daß einige Bestimmungen (Beschränkung der politischen Parteien auf Wahlwerbung, Zwang für private Anbieter, sich zu Gesellschaften zusammenzuschließen) mit der "Rundfunkunternehmerfreiheit" (Freiheit privater Anbieter, Rundfunkanstalten zu gründen) nach dem GG unvereinbar sind. rebo/difu

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XXXI, 141 S.

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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 268