Immunität im demokratischen Rechtsstaat. Verfassungsgrundlagen und Parlamentspraxis des Deutschen Bundestages.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 93/1374

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DI
S

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Abstract

Die Immunität des Abgeordneten ist in Art. 46 GG verankert und bedeutet, daß seine Verfolgung und Verhaftung nur mit Genehmigung des Deutschen Bundestages erfolgen kann. Nach einem rechtshistorischen Exkurs zu den Quellen der Immunität zeigt die Arbeit die Berechtigung der Immunität, die im Idealfall ein vollzählig versammeltes Parlament und dessen Arbeitsfähigkeit ermöglichen soll. In der Weimarer Republik kam es zu massiven Immunitätsmißbräuchen durch die Nationalsozialisten. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine Einschränkung der Immunität in der Weise, daß sie nicht zu einem Freibrief des Abgeordneten werden darf. Der Autor setzt sich für eine gesetzliche Regelung des Immunitätsrechts ein, die jedoch dem Parlament eigene Regelungen erlauben sollte. Im Anhang findet sich eine tabellarische Übersicht über insgesamt 690 Immunitätsfälle von 1949 bis 1990, von denen 533 Abgeordnete betroffen waren. rebo/difu

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462 S.

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Beiträge zum Parlamentsrecht; 20