Beiträge zum Investitionserleichterungs- und Wohnlandbaugesetz.
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DE
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Berlin
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ZLB: 94/723-4
BBR: C 23 393
BBR: C 23 393
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S
RE
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Abstract
Mit dem Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz, das seit dem 1. Ma 1993 in Kraft ist, sind weitreichende Änderungen und Neuerungen im Städtebau- und Planungsrecht verbunden. Es handelt sich um ein "Artikelgesetz", das in 15 Artikeln acht bestehende Gesetze und zwei Verordnungen ändert sowie zwei neue Gesetze schafft. Ziel dieses "Artikelgesetzes" ist es insgesamt, das Bau- und Planungsrecht zu vereinfachen, das Planungs- und Genehmigungsverfahren zu verkürzen, die Bereitstellung von Wohnbauland zu erleichtern und eine Vereinfachung und Reduzierung der Sonderregelungen für die neuen Bundesländer vorzunehmen. Insgesamt wird deutlich, daß mit dem Investitionserleichterungs- un Wohnbaulandgesetz einerseits das planungs- und baurechtliche Instrumentarium erweitert und vielfältigere Möglichkeiten für die Gemeinden und privaten Investoren geschaffen wurden, daß es andererseits aber auch komplexer und für die Anwender unübersichtlicher geworden ist. Die Arbeitshilfe soll dazu beitragen, diese Komplexität zu reduzieren und das Arbeiten mit den neuen Regelungen zu erleichtern. difu
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195 S.
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Arbeitshilfe Städtebaurecht