Die Bedeutung technischer Regeln ohne Rechtssatzcharakter für den nachbarrechtlichen Abwehranspruch bei Immissionen.

Centaurus
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Centaurus

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Pfaffenweiler

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ZLB: 93/3295

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DI
S

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Abstract

Ausgangspunkt dieser Arbeit ist die Frage, welche Bedeutung technische Regeln für die Tatbestandsmerkmale des § 906 Abs. 1 und 2, S.1 BGB und damit für den darin enthaltenen nachbarrechtlichen Abwehranspruch des Zivilrechts gegen Immissionen haben.Untersucht werden Verwaltungsvorschriften wie die TA Lärm/Luft und private Normen wie DIN- und VDI-Normen.Diese Normen haben keinen Rechtssatzcharakter, sondern werden heute vor der herrschenden Meinung als "antizipierte Sachverständigengutachten" angesehen.Daher können sie auch bei der Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 906 BGB nicht herangezogen werden, während sie jedoch (bei ausreichender Identität von Beweisthema und Normeninhalt) bei der Tatsachenfeststellung im Prozeß als Beweisindizien bedeutsam werden.Die wichtigste Funktion der technischen Normen liegt darin, daß sie dem Richter Wertungshilfe bei der Subsumtion eines Sachverhaltes unter die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale geben. lil/difu

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263, XXX S.

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Reihe Rechtswissenschaft; 148