Technikunterstützte Personalarbeit.

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1993

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DE

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Köln

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ZLB: Zs 2141-1993,4-4

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S

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Abstract

Der Bericht macht deutlich, daß die Personalarbeit in den Kommunalverwaltungen ohne systematische Informationsverarbeitung in Zukunft den gestiegenen und steigenden Anforderungen an die professionelle Führung und Steuerung des Dienstleistungsunternehmens Kommunalverwaltung nicht mehr genügen wird. Der Einsatz von Informationstechnik in der Personalarbeit wird - vor allem in Kommunen, die sich dem Neuen Steuerungsmodell zugewandt haben - unverzichtbar sein. Der Bericht zeigt Wege zu einer sinnvollen Technikunterstützung in der Personalarbeit. Der Bericht will überzogene Erwartungen vermeiden: Informationstechnik bedeutet für sich allein noch keine Professionalisierung der Personalarbeit, sie kann höchstens eine Voraussetzung dazu bieten. Der Bericht enthält keine Empfehlungen zum Kauf und zur Implementation von konkreter Standardsoftware. Die KGSt empfiehlt den Einsatz von Standardsoftware, wo immer dies möglich und sinnvoll ist. Sie nennt in diesem Bericht die Chancen, die neue Anwendungen bieten, und die Schwierigkeiten, die beachtet werden müssen. Empfohlen wird die Integration bestehender und neuer Anwendungen, also auch eines Abrechnungsverfahrens zur Zahlbarmachung der Bezüge. Daran muß sich auch Standardsoftware messen lassen. Ein Verfahrensvorschlag zur Einführung von Informationstechnik in der Personalarbeit ist Bestandteil des Berichts. difu

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68 S.

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KGSt-Bericht; 4/1993

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