Organisation der Jugendhilfe - Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten des Jugendamtes.

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1993

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DE

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Köln

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ZLB: Zs 2141-1993,3-4

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S

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Abstract

Das seit dem 01. 01. 1991 geltende und zum 01. 04. 1993 novellierte Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) stellt die Jugendhilfe auf eine neue rechtliche Grundlage. Daraus ergeben sich zahlreiche neue Anforderungen an das Jugendamt. Der Bericht ist der erste Teil eines umfassenden neuen Untersuchungsprogramms der KGSt zur Organisation der Jugendhilfe. Er enthält einen Gesamtkatalog der Aufgaben des Jugendamtes; erläutert die mit den Aufgaben verbundenen Ziele und Leitvorstellungen; beschreibt Entscheidungsräume; gibt Hinweise zu Standards der Aufgabenwahrnehmung; skizziert die für die Aufgabenwahrnehmung wesentlichen Tätigkeiten bzw. Arbeitsvorgänge und ordnet den Aufgaben beispielhaft einzelne Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen zu. Der Bericht ist eine Arbeitshilfe für die Feststellung und Prüfung, in welchem Umfang und mit welchen Standards Aufgaben der Jugendhilfe örtlich wahrgenommen werden sollen. Er ist darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für alle örtlichen Überlegungen zur zweckmäßigen und wirtschaftlichen Organisation des Jugendamtes. difu

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140 S.

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KGSt-Bericht; 3/93

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