Wohngeld- und Mietenbericht 1991.

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1992

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Bonn

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ZLB: Zs 4425-1991

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BE

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Abstract

Nach §8, Abs. 7 des Wohngeldgesetzes muß die Bundesregierung alle zwei Jahre über die Entwicklung der Mieten für Wohnraum berichten. Der Bericht enthält die Entwicklung der Mieten in den alten Bundesländern in den Jahren 1987 bis 1991, wobei der Mietenindex für die Bruttokaltmiete eine deutlich steigende Tendenz, auch bei den Altbauten, ausweist. Der Bericht gibt weiterhin Auskunft über die Mietenreform in den neuen Bundesländern und über die Entwicklung des Wohngeldes bis 1990. Es zeigte sich, daß die Zahl der Wohngeldempfänger in den neuen Bundesländern erheblich geringer ist als ursprünglich erwartet. Die vordringlichste Aufgabe in den neuen Ländern ist der Erhalt und die Verbesserung des vorhandenen Wohnbaubestandes, während in den alten Ländern der Neubau forciert werden muß. st/difu

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60 S.

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