Die Abgrenzung der Kompetenzen des Bundes und der Länder im Bereich der Steuergesetzgebung sowie der Begriff der Gleichartigkeit von Steuern.
Duncker & Humblot
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Date
1992
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Duncker & Humblot
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DE
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Berlin
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ZLB: 92/3884
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DI
S
S
Authors
Abstract
Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage, wer über das Ob und über das Wie der Erhebung einer Steuer entscheiden darf. Das Thema der Arbeit ist daher die Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet der Steuergesetzgebung nach Artikel 105 Grundgesetz besonderer Berücksichtigung des Verbots von gleichartigen Steuern (Bund und Länder dürfen nicht dieselbe Steuer erheben), wobei ein rechtshistorischer Teil der Entwicklung der Steuergesetzgebungshoheit vorangestellt wird. Im weiteren arbeitet der Autor die Kriterien für die Abgrenzung der jeweiligen Zuständigkeit heraus. Für die Gemeinden ist das Problem von Interesse, weil es die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern betrifft (z.B. Getränke-, Gemeindebier-, Vergnügungssteuer und andere). rebo/difu
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419 S.
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Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft; 57