Die parlamentarische Untersuchung privater Bereiche.

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Baden-Baden

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ZLB: 92/3760

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DI
S

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Abstract

Gegenstand der Arbeit sind die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse des Bundestages, die sich mit Sachverhalten des privaten Bereichs beschäftigen (Flick-, Neue Heimat-, U-Boot-, Transnuklear-Untersuchungsausschuß), welche in Art. 44 GG geregelt sind. Inhalt und Reichweite des Untersuchungsrechts sowie das Untersuchungsverfahren sind dort nicht geregelt. Eine Literaturansicht will mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses auch im privaten Bereich Mißstände aufdecken; eine andere Meinung sieht die Untersuchungskompetenz auf staatliche Bereiche begrenzt. Dieser Meinung schließt sich auch der Autor an. Jedoch ist eine mittelbare Untersuchung privater Sachverhalte möglich, wenn diese eine unerläßliche Voraussetzung zur Erreichung des kompetenzmäßig zulässigen Untersuchungszwecks darstellt. rebo/difu

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211 S.

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Studien und Materialien zur Verfassungsgerichtsbarkeit; 51