Der Grundrechtseingriff.

Heymann
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Heymann

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Köln

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ZLB: 92/3856

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DI
S

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Abstract

Die altbekannte dogmatische Figur des Grundrechtseingriffs ist, wenn auch vorerst nur zaghaft, in der Auflösung begriffen. In der Literatur wird sie teilweise gänzlich abgelehnt, aber auch das Bundesverfassungsgericht ist teilweise von ihr abgegangen. Im Interesse der Berechenbarkeit und nachvollziehbaren Begründung verfassungsrechtlicher Einzelfallösungen versucht der Autor, die Kriterien des Grundrechtseingriffs in Freiheitsrechte so zu reformieren, daß eine praktikable und dem Zweck der Grundrechte unter den heutigen Bedingungen entsprechende dogmatische Figur erhalten bleibt. Er macht den Vorschlag, die klassische Grundrechtsfunktion durch einen dynamischen und an der Zurechenbarkeit der Folgen staatlichen Handelns orientierten Eingriffsbegriff zu erneuern, das heißt, nicht die Form der Beeinträchtigung, sondern die das grundrechtliche Schutzgut beeinträchtigende Wirkung soll maßgeblich sein. lil/difu

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XV, 346 S.

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Völkerrecht - Europarecht - Staatsrecht; 4