Materialien zur kommunalen Umweltverträglichkeitsprüfung. Gegenüberstellung von staatlicher und kommunaler UVP mit ergänzenden Beispielen.
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Date
1993
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DE
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Berlin
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ZLB: 93/1255-4
ZLB: 93/3380-4
BBR: C 22 622
ZLB: 93/3380-4
BBR: C 22 622
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S
Abstract
Das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist am 1.8.1990 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten.Danach sind für diejenigen Vorhaben Umweltverträglichkeitsprüfungen gesetzlich vorgeschrieben, die in der Anlage zu Paragraph 3 des UVPG aufgeführt sind.Damit werden jedoch nicht alle umweltrelevanten Vorhaben erfaßt.Über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus wurde daher bereits in vielen Kommunen eine freiwillige kommunale Umweltverträglichkeitsprüfung eingeführt, die die Berücksichtigung von Umweltbelangen bei kommunalen Entscheidungen sicherstellen soll.Die kommunale UVP ist ein Instrument der freiwilligen Selbstkontrolle und des vorsorgeorientierten Umweltschutzes.Der Materialienband vergleicht in einer Gegenüberstellung die "staatliche" UVP nach dem UVP-Gesetz mit der kommunalen UVP.Zusätzlich werden aus verschiedenen Kommunen der alten Bundesländer Beispielmaterialien dargestellt, um den erreichten Stand der kommunalen UVP zu dokumentieren.Die Veröffentlichung entstand im Rahmen des Projekts "Entwicklung eines Informations- und Beratungsangebots für den kommunalen Umweltschutz in den neuen Bundesländern". difu
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144 S.
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Umweltberatung für Kommunen