Verwaltungsvollstreckung wegen Geldleistungen. Arbeitshilfe.

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Berlin

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ZLB: 93/406-4

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S

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Abstract

Die Städte, Landkreise, Ämter und Gemeinden in den neuen Bundesländern müssen ihre öffentlich-rechtlichen Geldforderungen gegenüber dem Bürger rechtlich und tatsächlich durchsetzen können. Anders als privatrechtliche Forderungen sind öffentlich-rechtliche Geldansprüche, die aufgrund von Steuern, Gebühren, Beiträgen oder Bußgeldern entstehen, mit dem Mittel der Verwaltungsvollstreckung durchsetzbar. Mit dem Inkrafttreten von Verwaltungsvollstreckungsgesetzen in den neuen Bundesländern verfügen die Kommunen bereits über eigenes Landesrecht, um berechtigte Ansprüche durchsetzen zu können. Die Verwaltungsvollstreckung ist strengen verfahrensrechtlichen Regeln unterworfen, deren Anwendung sich der kommunale Praktiker in den neuen Ländern erst noch aneignen muß. Die Arbeitshilfe vermittelt einen Überblick über Voraussetzungen, Anwendung und Rechtsfolgen der Verwaltungsvollstreckung wegen Geldleistungen und führt den Praktiker an diesen komplexen Rechtsbereich Verwaltungsorientiert heran. Die im Text eingestreuten Vordruckmuster sind als Anregung für die leichtere Umsetzbarkeit im kommunalen Verwaltungsalltag zu verstehen. Die Arbeitshilfe entstand im Rahmen des Projekts "Hilfe zum Aufbau der kommunalen Selbstverwaltung in den neuen Bundesländern". difu

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82 S.

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Arbeitshilfe Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände; 15