Arbeitshilfe für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen nach dem BauGB-Maßnahmengesetz.

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1992

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DE

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ZLB: 92/3476-4

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Die Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder (ARGEBAU) legt hier eine Arbeitshilfe vor, die die Orientierung im Übergang vom bisher geltenden Städtebauförderungsgesetz von 1971 zum nunmehr geltenden Baugesetzbuch von 1986 in bezug auf städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen erleichtern soll. Die "Entwicklungsmaßnahme" als Instrument des besonderen Städtebaurechts wurde im neuen Gesetz aufgehoben und durch die Paragraphen des BauGB-MaßnahmenG ersetzt. An den wesentlichen Charakteristika der Entwicklungsmaßnahme ist dabei festgehalten worden. Grunderwerbspflicht, das Enteignungsrecht ohne Bebauungsplan, die Privatisierungspflicht sowie die Möglichkeit der Wertabschöpfung prägen nach wie vor das rechtliche Instrument der Entwicklungsmaßnahme. st/difu

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69 S.

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