Chancengleichheit von Landesparteien im Verhältnis zu bundesweit organisierten Parteien. Zugleich ein Beitrag zu aktuellen Fragen des Parteien- und Rundfunkrechts.
Hartung-Gorre
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Date
1989
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Hartung-Gorre
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DE
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Konstanz
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ZLB: 90/5225
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DI
S
S
Authors
Abstract
Die Untersuchung behandelt die Chancengleichheit nach Art. 21 I GG der Landesparteien im Verhältnis zu den bundesweit vertretenen Parteien unter Berücksichtigung des Parteien- und Rundfunkrechts, insbesondere bei der Wahlwerbung in Fernsehen und Hörfunk. Dabei erfolgt die Verteilung der Sendezeiten nach dem Kriterium der Wahlbeteiligung. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet die Chancengleichheit aller Parteien als grundlegendes Prinzip der verfassungsmäßigen Ordnung.Im Gegensatz dazu sieht der Autor die Gleichheit der Landesparteien nicht gewährleistet und fordert ein mediales Programm, welches durch unabhängige Gremien zu kontrollieren ist. Ein statistischer Anhang informiert über die Wahlsendezeiten der Parteien in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten seit 1979. rebo/difu
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XXIV, 146 S.
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Partei , Wahlen , Werbung , Rechtsprechung , Fernsehen , Rundfunk , Sendeanstalt , Rechtsgeschichte , Information , Verfassungsrecht , Politik
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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft; 22