Verfassungsrechtliche Aspekte eines Wahlrechts für Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung des Kommunalwahlrechts.
FLorentz
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FLorentz
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DE
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München
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ZLB: 93/127
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DI
S
S
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Abstract
Das am 7. 2. 1992 unterzeichnete Abkommen von Maastricht, das ein Kommunalwahlrecht der EG-Bürger in allen Mitgliedstaaten bis 1994 vorsieht, hat die Diskussion über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines kommunalen Ausländerwahlrechts wieder angefacht. Nach der kurzen Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Ausländerwahlrechts bei Bundes- oder Landesparlamentswahlen kommt der Autor nach einer eingehenderen Prüfung eines allgemeinen Kommunalwahlrechts für Ausländer auch hier zu einem negativen Ergebnis. Danach werden die das Kommunalwahlrecht für Ausländer betreffenden Gesetze Schleswig-Holsteins und Hamburgs, die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurden, auf ihre Verfassungsmäßigkeit untersucht und verworfen. Die Bremische Regelung vom 6. 6. 1989, die ein Ausländerwahlrecht bezüglich der Beiträte der Gemeinden vorsieht, ist jedoch zulässig. Ebenso ist die Maastrichter Regelung verfassungsmäßig, da Art. 24 Abs. 1 GG die Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen wie die EG zuläßt. lil/difu
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ca. 160 S.
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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 350