Die Prüfung des Bauantrages durch die Gemeinde.
Rehm
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Rehm
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DE
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München
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ZLB: 92/4216
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RE
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Abstract
Obwohl die Bayerische Bauordnung in der Fassung von 1982 kaum Änderungen erfahren und in der Praxis im wesentlichen Anklang gefunden hat, ist dennoch im Hinblick auf eine zeitgerechte Behandlung der Bauanträge durch die Gemeinde eine Überarbeitung des Ratgebers erforderlich geworden. Ausschlaggebend dafür sind die inzwischen erfolgte Abklärung strittiger Rechtsfragen durch die Rechtsprechung, der Erlaß des Baugesetzbuches anstelle des Bundesbaugesetzes sowie die Änderung der Baunutzungsverordnung und die Einführung gesetzlicher Regelungen zur Erleichterung des Wohnungsbaues. difu
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75 S.