Verfassungswidrigkeit des Art. 111a II 1 der Bayerischen Verfassung wegen Verstoßes gegen die Rundfunkfreiheit?
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1992
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DE
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Münster
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ZLB: 92/3729
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DI
Authors
Abstract
Bayern verfolgt auch im Medienrecht eine andere Linie als die übrigen Bundesländer. So soll der Rundfunk nicht nur in öffentlicher Verantwortung, sondern auch in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft geführt werden. Dies steht jedoch im Widerspruch zur Realität der jetzigen Medienlandschaft, da auch in Bayern private Sender ihre Programme ausstrahlen. Somit ergibt sich die Frage, ob Art. 111 a Absatz II Satz 1 Bayerische Verfassung (BV), welcher gerade die öffentliche Trägerschaft umreißt, heute noch verfassungsgemäß ist, was der Autor verneint. Die Untersuchung beginnt mit der Entstehungsgeschichte des Art. 111 a BV und prüft danach, ob ein Verstoß gegen Art. 5 Grundgesetz vorliegt, wobei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zur "Grundversorgung") mit einbezogen wird. Im weiteren befaßt sich der Autor mit der Frequenzknappheit, die durch technische Weiterentwicklung (Trennschärfe) behoben werden kann. rebo/difu
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XVII, 277 S.