Die Integration der örtlichen Landschaftsplanung in die Bauleitplanung.

Blottner
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Blottner

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Taunusstein

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ZLB: 92/3296
BBR: A 11 687

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DI
S

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Abstract

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) läßt mit der Rahmenregelung in § 6 einen sehr weiten Spielraum zur Ausfüllung der örtlichen Landschaftsplanung in den Naturschutzgesetzen der Bundesländer zu. Probleme entstehen dort, wo die Naturschutzplanung auf die Bauleitplanung trifft. Zunächst untersucht der Autor die Aufgabenstellung und die Vorgaben der Landschaftsplanung der Länder im System der Naturschutzgesetzgebung. Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit das Baurecht in der Lage ist, landespflegerische Inhalte aufzunehmen und umzusetzen. Dabei vergleicht die Untersuchung die Integrationslösung (verbindet die Landschaftsplanung mit der Bauleitplanung in der Kompetenz der Gemeinden) mit dem Modell einer eigenständigen und von der Bauleitplanung getrennten Landschaftsplanung, die in Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird. Aus den Defiziten beider Modelle werden Lösungsvorschläge für eine wirksame örtliche Landschaftsplanung abgeleitet. rebo/difu

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159 S.

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Schriften des Instituts für Umweltrecht