Die Einbeziehung Berlins in die völkerrechtlichen Verträge der Bundesrepublik Deutschland und Vereinbarungen mit der Deutschen Demokratischen Republik. Die Praxis, insbesondere der Berlinklauseln und Berlinerklärungen, Grundlagen und Rechtsfragen im Zeitraum bis zum Inkrafttreten des Viermächte-Abkommens vom 03.09.1971. 2 Bde.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 92/3034-1.2.

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S

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Abstract

Mit der vertraglichen Außenvertretung Berlins wird eine in der Vergangenheit rechtlich bedeutsame und politisch-praktisch besonders markante Erscheinungsform der Bindungen zwischen der Bundesrepublik und Berlin (West) sowie die Rolle der Alliierten abgehandelt. Diese nun bereits rechtshistorisch gewordene Untersuchung erläutert den Zeitraum von 1949 (Sozialabkommen, Zölle, Post- und Fernmeldeverkehr, Grenzangelegenheiten, DDR- und EG-Verträge) bis zum Inkrafttreten des Viermächte-Abkommens von 1971. Infolge der Struktur und des Regelungsgehaltes dieses Abkommens dienen die gewonnenen Ergebnisse als Grundlage zur Beurteilung seiner Festlegungen sowie der Praxis- und Rechtsfragen der Folgezeit. Die Arbeit ist in zwei umfangreichen Bänden erschienen. Im Anhang ein Register der Berliner Anwendungsgesetze und Inkrafttretensbekanntmachungen. rebo/difu

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1123