Der Staatsrat des Freistaates Preußen.

Bayer, Heinz-Dieter
Duncker & Humblot
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1992

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Duncker & Humblot

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DE

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Berlin

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ZLB: 92/2394

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DI
S

Abstract

Der Staatsrat des Freistaates Preußen ist eine besondere Vertretungskörperschaft (Kammer) neben dem Landtag, die vom preußischen Verfassungsgesetzgeber 1920 geschaffen wurde, und zwar als Vertretung der Provinzen (Ostpreußen, Brandenburg, Stadt Berlin, Pommern, Grenzmark Posen-Westpreußen, Niederschlesien, Oberschlesien, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen, Rheinprovinz und Hessen-Nassau). Der Untersuchung, welche die Darstellung der Zusammensetzung und Funktion, Organisation und Arbeitsweise des Staatsrates sowie sein Verhältnis zu anderen Staatsorganen und sein tatsächliches Wirken in der politischen Praxis zum Gegenstand hat, ist eine Erörterung der Entstehungsgeschichte vorangestellt. In der Arbeit wird der Einfluß Preußens und des Reiches auf die Schaffung und Gestaltung des Staatsrates aufgezeigt. Die Untersuchung endet mit der Analyse der Auflösung des demokratischen Staatsrates, welche den Bruch in der Geschichte dieser Kammer dokumentiert. rebo/difu

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VIII, 194 S.

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Schriften zur Verfassungsgeschichte; 42

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