Gerichtsfeste Organisation für ein Gasversorgungsunternehmen.

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München

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0016-4909

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IRB: Z 50a
ZLB: Zs 3026-4
BBR: Z 128

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Abstract

Für die Betreiber von Gasversorgungsanlagen ist es notwendig, die neuen Anforderungen der Gesellschaft zur Sicherheit zu erfüllen. Nur zum Teil sind die vorhandenen Risiken versicherbar. Soweit es sich um einen versicherbaren Schadensausgleich auf zivilrechtlicher Basis handelt, bleibt das Risiko in Höhe der Selbstbeteiligung. Die Gefahr, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden, ist nicht versicherban Insbesondere dort drohen Verluste von Ansehen und Ehre, Geld und gegebenenfalls Freiheitsstrafen und darüber hinausgehende finanzielle Belastungen. Der Betrieb von Gasversorgungsanlagen erfordert also neben einer in der Regel vorhandenen optimalen Technik auch eine nachweislich optimale Organisation. Die Betreiber tun gut daran, den Mitarbeitern heute die "gerichtsfeste" Organisation zur Verfügung zu stellen, um sie zu informieren, zu motivieren und gegebenenfalls vor straf-rechtlichen Konsequenzen zu schützen.

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Das Gas- und Wasserfach. Gas - Erdgas

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Nr.8

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S.412-414

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