Zur Flexibilität von Verkehrsplanern und Verkehrsplanungen.
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DE
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0039-2219
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BBR: Z 763
IRB: Z 629
IRB: Z 629
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Abstract
Da Verkehrsplanung auch Verkehrspolitik ist und umgekehrt, muß ein Planer zwar kritischdistanziert, aber doch konstruktiv-aufgeschlossen die jeweiligen demokratisch-mehrheitlich konsensfähigen Wertvorstellungen zu beachten versuchen. Das ist nicht nur berufsständisch legitim, sondern als zu fordernde fachliche Flexibilität Voraussetzung für jeweils zeitgemäßes Handeln. Dabei darf er allerdings niemals sich selbst und seiner Disziplin untreu werden, das heißt, er darf eine Planung nur so weit mittragen, wie er sie nach bestem fachlichen Wissen und Gewissen verantworten kann. Aber er darf auch aus eigenen Fehlern oder Fehlern anderer lernen. Durch den permanenten Wertewandel in der Gesellschaft, aber auch durch andere endogene und exogene Einflüsse, insbesondere auch durch eine in Teilbereichen heute grundlegend veränderte Vorgehensweise bei Verkehrsplanungen ist der in einschlägigen Regelwerken dokumentierte Verkehrsplanungsprozeß fortschreibungswürdig. Dies wird an Beispielen für die Planungsphasen Problemanalyse, Maßnahmenuntersuchung und Entscheidung erläutert. Für die moderne städtische und regionale Verkehrsplanung ist der klassisch ausgebildete Bauingenieur nicht oder nur unzureichend ausgebildet und erfahren. Allerdings sollte man nicht versuchen, einen Verkehrsplaner auszubilden, der in seinem späteren Beruf generalistisch tätig werden könnte.
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Straßenverkehrstechnik
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Nr.7
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S.301-306