Die neue Hessische Bauordnung (HBO 1993). Umweltschutz und Verfahrensbeschleunigung?

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0170-0413

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ZLB: Zs 3022-4
IRB: Z 1243

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Abstract

Die neue Hessische Bauordnung vom 1.7.94 enthält im Bereich des Bauordnungsrechts zahlreiche neue Ansätze. Künftig soll das hessische Bauordnungsrecht verstärkt dem Umweltschutzgedanken Rechnung tragen. Darüber hinaus soll - insbesondere durch Einführung eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens - eine Verfahrensbeschleunigung erreicht werden. Die Autoren setzen sich kritisch mit den Neuregelungen auseinander. Bei der Beschleunigung und Vereinfachung des Baugenehmigungsverfahrens wird insbesondere das vereinfachte Verfahren gemäß § 67 HBO 1993 in den Punkten Anwendungsbereich, Umfang der Prüfungspflichten, Fristen und der fiktiven Genehmigung durch § 67 Abs. 5 S. 4 HBO 1993 diskutiert. Bei der letzteren ist das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) anwendbar. Auch der Verfahrensablauf und die tiefgreifenden verwaltungsprozessualen Folgen beim Nachbarschutz werden angesprochen. Der zweite Schwerpunkt der neuen HBO liegt auf dem Umweltschutz. Er soll gleichberechtigt neben das Ziel der Wahrung der Sicherheit und Ordnung treten, was durch die Erweiterung der Generalklausel des § 3 HBO und zahlreiche Einzelmaßnahmen, von denen im Artikel nur einige beispielhaft angeführt werden, verwirklicht wird. In der nachfolgenden Bewertung werden hauptsächlich Bedenken verfassungsrechtlicher Art geäußert.

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ZFBR. Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht

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Nr.2

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S.67-72

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