Bereitstellen ist nicht lagern. Erfahrungen mit Kleinmengen gefährlicher Abfälle.

Nöthe, Martin
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Datum

1995

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Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

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ISSN

0935-7688

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1747

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Die Innerbetriebliche Bereitstellung gefährlicher Abfälle für den Abtransport durch den Entsorger oder Transporteur ist auch bei Kleinmengen für das Genehmnigungsverfahren und die Ausstattung einer zentralen Abfallsammelstation relevant. Da sich der Begriff gefährlicher Abfall oder Sonderabfall in keiner rechtlichen Norm findet, sind sie im gefahrgutrechtlichen Sinne als Stoffe, Lösungen, Gemische oder Gegenstände zu sehen, für die keine unmittelbare Verwendung vorgesehen ist, die aber befördert werden zur Aufarbeitung, zur Deponie oder zur Beseitigung durch Verbrennung oder durch sonstige Entsorgungsverfahren. Somit sind auch Reststoffe zur Aufbereitung hier mit erfasst. Die Art der Genehmigung unter scheidet zwischen Zwischenlagerung und Bereitstellung für höchstens 24 Stunden. Die Ausstattung ist dementsprechend auszulegen und auch auf den Brandfall auszurichten.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Entsorgungs-Technik

Ausgabe

Nr.7

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S.16-17

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

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