Kulturgüter und Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Ausbau der Bahnlinie Berlin-Hamburg bei Aumühle.
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DE
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0946-4549
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IRB: Z 1821
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Abstract
Bisher beschränkten sich Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) in der Regel auf die Untersuchung von Auswirkungen des jeweiligen Vorhabens auf die natürlichen Lebensgrundlagen wie Wasser, Boden, Luft und die biotische Umwelt. Die Einbeziehung der gebauten Umwelt in den gesetzlichen Umweltbegriff hat jedoch in der Bundesrepublik keine Tradition, und so kommt es, daß die Kulturgüter weitgehend bei diesen UVP unbeachtet bleiben. Sowohl in Bezug auf deren unmittelbare Erhaltung als auch auf die Erhaltung der das Erscheinungsbild prägenden Umgebung samt ihren Nutzungsmöglichkeiten und ihrem Erlebniswert fordert die Verfasserin eine nachhaltige Berücksichtigung der Belange von Kulturlandschaften und gebauter Umwelt ein.
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DenkMal
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18 S.24-29