Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei der Gründung von freiberuflichen Sozietäten unter Berücksichtigung der jüngeren Gesetzesänderungen und der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. DAB-Architektenrechts-Report.

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0012-1215

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IRB: Z 801BW

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RE

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Abstract

Die Gründung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts durch Eintritt eines neuen Partners in ein bestehendes Architekturbüro mit voller Ausgleichszahlung kann aus steuerrechtlicher Sicht nicht empfohlen werden. Durch 1995 veröffentlichte Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) ergeben sich neue Perspektiven für die Gründung freiberuflicher Sozietäten. Der BFH hat entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, daß - ebenso wie bei gewerblichen Mitunternehmerschaften - die Veräußerung von Teilanteilen an freiberuflichen Sozietäten tarifbegünstigt sind.

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Deutsches Architektenblatt, Ausgabe Baden-Württemberg

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Nr.7

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S.1251-1252

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