Behandlung von Restabfällen umstritten. Plädoyer für eine Rückbesinnung auf die Schutzziele der TA Siedlungsabfall.
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DE
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0041-6355
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IRB: Z 758
ZLB: Zs 2361
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Abstract
Abfälle dürfen nicht mehr unbehandelt abgelagert werden. Das ist in der TA Siedlungsabfall (TASI) festgelegt zusammen mit der Vorgabe, daß ab dem Jahr 2005 nur noch Abfälle deponiert werden dürfen mit einem Glühverlust von maximal 5 %. Diesen Wert erreichen nur thermische Verfahren. In der Übergangszeit ist die biologisch-mechanische Abfallbehandlung zulässig, die diesen Grenzwert jedoch nicht erreicht. Wie geht es weiter? Wird die TA Siedlungsabfall geändert und werden neue Kriterien für die Beurteilung biologisch-mechanisch vorbehandelter Abfälle eingeführt? Die wesentlichen Argumente pro und contra werden in dem Beitrag gegeneinander abgewogen.
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Umwelt. VDI
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Nr.3
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S.38-41