Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich. BVerwG, Beschluß vom 19.10.95 - 4 B 215.95, VGH Mannheim.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1996
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
0721-7390
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
1. Der baurechtliche Nachbarschutz muß im nicht überplanten Innenbereich nicht denselben Grundsätzen folgen wie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. 2. Ob Festsetzungen eines Bebauungsplans über das Maß der baulichen Nutzung und über die überbaubaren Grundstücksflächen drittschützend sind, hängt vom Willen der Gemeinde als Planungsträger ab. Soweit Leitsätze. Im unbeplanten Innenbereich können - so die Begründung - Vorhaben zulässig sein, deren Verwirklichung im Bebauungsplan aufgrund der Festsetzungen ausgeschlossen werden könnte. Auch im Bebauungsplan entfalten die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung jedoch nicht unmittelbar nachbarschützende Wirkung.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Umwelt- und Planungsrecht
Ausgabe
Nr.2
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S.73