Beschleunigungsmaßnahmen bei der Fernstraßenplanung. Erfahrungen aus der Gerichtspraxis.

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0943-383X

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IRB: Z 1830
ZLB: Zs 4358-4

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Abstract

Der 30.Deutsche Verkehrsgerichtstag 1992 hat in seinem Arbeitskreis VI "Beschleunigung der Verkehrswegeplanung" Empfehlungen zu der als notwendig angesehenen Beschleunigung der Planung des öffentlichen Verkehrswegebaus beschlossen, die mittlerweile durch den Gesetzgeber großenteils umgesetzt wurden. Insbesondere durch das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz vom 16.Dezember 1991 und durch das Planungsvereinfachungsgesetz vom 17.Dezember 1993 wurden mit bundesweiter Geltung einzelne verkehrswegerechtliche Fachplanungsgesetze integriert. Vorgenommene Änderungen betreffen sowohl das gerichtliche Verfahren als auch Rechtsschutzgewährungen, denen der Verfasser in einer Zwischenbilanz besondere Beachtung schenkt. Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts hat dadurch wesentlich zur Beschleunigung der Verfahren beigetragen, daß als Eingangsgericht das Oberverwaltungsgericht entfiel. Ferner hat sich eine Verwaltungspraxis dahingehend entwickelt, daß erst im Endstadium einer Planung entschieden wurde, ob die Durchführung eines Plangenehmigungs- anstelle eines Planfeststellungsverfahrens zweckmäßig war oder nicht.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr.2

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S.57-60

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