Planungsrechtliche Optimierungsgebote.

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0012-1363

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IRB: Z 1014
ZLB: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Abstract

Sowohl aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und in der Folge aus der Literatur als auch von der Gesetzgebung herrührend sind Tendenzen erkennbar, über die Einführung von Optimierungsgeboten einzelnen Belangen einen Vorrang innerhalb der planerischen Abwägung einzuräumen. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit dieser Tendenz kritisch auseinander. In einer rechtsdogmatischen Analyse gelangt er zu dem Ergebnis, daß damit die jeweils im Einzelfall notwendige Abwägung unmöglich gemacht wird. Im Grunde handelt es sich um Planungsdirektiven, nicht um die Optimierung eines Belangs. Die Risiken - auch die grundrechtlichen und verfassungsrechtlichen - dieser Entwicklung werden aufgezeigt.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr.1

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S.1-12

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