Zulassung von Beherbergungsbetrieben in allgemeinden Wohngebieten, Zwei-Wohnungs-Klausel. § 4 IV BauNVO 1977, §§ 3, 4, 15 I Satz 1 BauNVO. BVerwG, Beschluß vom 18.8.1995 - 4 B 183.95, OVG Lüneburg.

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Datum

1995

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Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

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ISSN

0721-7390

ZDB-ID

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ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

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Zusammenfassung

1. Durch die sogenannte Zwei-Wohnungs-Klausel wird die Zulassung von Beherbergungsbetrieben in allgemeinen Wohngebieten nicht generell ausgeschlossen. 2. Sind in einem als allgemeines Wohngebiet festgesetzten Gebiet tatsächlich nur bauliche Nutzungen vorhanden, die auch in einem reinen Wohngebiet zugelassen werden könnten, so bleiben die in Paragraph 4 BauNVO aufgeführten Nutzungen gleichwohl zulässig. Soweit Leitsätze. Beantragt wurde die Genehmigung von neun Gäste- und Fremdenzimmern neben zwei Wohnungen oder die ausnahmsweise Zulassung eines Beherbergungsbetriebs.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Umwelt- und Planungsrecht

Ausgabe

Nr.11/12

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S.445-446

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Stichwörter

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