Verfassungswidrigkeit des Stromeinspeisungsgesetzes?
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Date
1995
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DE
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0012-1363
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IRB: Z 1014
ZLB: Zs 61-4
BBR: Z 121
ZLB: Zs 61-4
BBR: Z 121
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Authors
Abstract
Das Stromeinspeisungsgesetz 1990 regelt die Abnahme und die Vergütung von Strom, der aus alternativen Energiequellen erzeugt wurde, durch die Energieversorungsunternehmen. Der von den Energieunternehmen zu zahlende Preis liegt über den eigenen vermiedenen Kosten. Der Beitrag untersucht, ob die Festsetzung eines Mindestpreises verfassungs- und kartellrechtlich begründbar ist. Vom Charakter her handelt es sich nicht um eine Ausgleichsabgabe - die zulässig wäre - sondern um eine im Ergebnis ebenfalls verfassungsrechtlich zulässige preisrechtliche Bestimmung. Wünschenswert wäre, daß die begünstigten Unternehmen verpflichtet werden, einen bestimmten Prozentsatz ihrer Einnahmen in den Ausbau und Erhalt der Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung zu investieren. Zur Vermeidung von unterschiedlichen Belastungen der Energieversorgungsunternehmen sollte eine Ausgleichsregelung gefunden werden.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr.22
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S.1216-1223