Entwicklung der Lärmminderungsplanung.

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0721-7390

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ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585

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Abstract

Die Lärmminderungsplanung ist durch die dritte Novelle zum Bundesimmissionsschutzgesetz 1990 als neues Instrument zur systematischen Bekämpfung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche eingeführt worden. Es geht dabei vor allem um den Schutz von Wohngebieten vor Lärm aus einer oder mehreren Quellen. Zuständig für die Bestandsaufnahme und Planaufstellung sind die Gemeinden. Inzwischen liegen erste Erfahrungen vor. Hauptproblem ist die Bekämpfung des Verkehrslärms. Der Aufsatz erörtert unter Berücksichtigung dieser Erfahrungen, welche Pflichten die Gemeinden bei der Bestandsaufnahme und Bewertung treffen. Es hat sich gezeigt, daß ein gestuftes Verfahren mit einer groben Vorprüfung vor einer Bestandsaufnahme sinnvoll ist. Möglichkeiten, wie die Gemeinden dabei durch Fachbehörden unterstützt werden können, werden genannt. Im folgenden Abschnitt werden die Anforderungen an die Planaufstellung am Beispiel des Straßenverkehrslärms aufgezeigt. Abschließend wird auf die Umsetzung von Lärmminderungsplänen eingegangen. Insgesamt hat sich gezeigt, daß umsetzbare Maßnahmenkonzepte entwickelt werden können.

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Umwelt- und Planungsrecht

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Nr.10

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S.379-385

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