Das Ende der Abstandsflächendienstbarkeit? Zu Umfang und Tragweite des Artikels 7 V BayBO neue Fassung.

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0522-5337

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IRB: Z 935
ZLB: Zs 987-4

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Abstract

Für die Übernahme von Abstandsflächen verlangt Artikel 7 V BayBO neuer Fassung im Baugenehmigungsverfahren in Abkehr zur bisherigen Übung - grundbuchmäßige Absicherung durch Dienstbarkeit - und der Rechtslage in anderen Bundesländern nur noch eine schriftliche Zustimmungserklärung. Sie soll auch gegen den Rechtsnachfolger wirken. Dies gilt jedoch uneingeschränkt nur im anhängigen Genehmigungsverfahren, in dem ein Genehmigungshindernis beseitigt wird, nicht aber im privatrechtlichen Verhältnis zwischen dem Bauwerber zum betroffenen Nachbarn. Dies kann zu weitreichenden Folgen bis hin zur Zahlung einer Überbaurente an den neuen Nachbarn führen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist es auch zweifelhaft, ob bei einem eigenen Bauantrag des betroffenen Nachbarn diesem die einfache Übernahmeerklärung des Einzelrechtsvorgängers entgegengehalten werden kann. Daher ist nach wie vor die dingliche Sicherung der Abstandsflächenübernahme dringend zu empfehlen.

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr.9

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S.257-264

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