Der Umweltbeauftragte im Bauwesen.

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0724-6870

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IRB: Z 1819
TIB: ZO 1840

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Abstract

Bei den Umweltbeauftragten ist zu unterscheiden zwischen den gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz, Abfallund Immissionsschutz sowie den Gefahrgut- und Störfallbeauftragten einerseits und den freiwillig zu bestellenden Umweltbeauftragten andererseits. Aus dem erstgenannten Bereich sind für die Bauwirtschaft in erster Linie der Betriebsbeauftragte für Abfall sowie der Gefahrgutbeauftragte relevant. Da die Unternehmen der Bauwirtschaft in vielfältiger Weise mit Vorschriften des Umweltrechtes und Fragen des Umweltschutzes konfrontiert sind, gewinnt auch der freiwillig zu bestellende Umweltbeauftragte zunehmend an Bedeutung.

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Entsorgungspraxis

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Nr.10

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S.46-48

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